Rund 70 Prozent der Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Zur Gefahr wird dabei vor allem der Rauch, der im Schlaf nicht bemerkt wird. Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Auch Gasmelder retten Menschen das Leben beim Austritt von Gas.
In Nordrhein-Westfalen besteht eine Einbaupflicht für Rauchmelder in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt worden sind, sowie eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Der Bauherr oder Eigentümer bzw. der Vermieter ist für die Installation der Rauchmelder und die Wartung verantwortlich.
Wartung und TÜV – Abnahme von Fahrstühlen, Automatiktüren, Garagentore oder Freizeitanlagen ( Bäder, Fitnisräume etc.)